Die Selbstbestimmung von Menschen im Pflegeheim ist Ihnen ein wichtiges Anliegen? Den Themen Altern und Sterben weichen Sie nicht aus, sondern sie gehören für Sie mit zum Leben? Dann sollten wir uns kennenlernen! #werdesimeon
Aufgabenbeschreibung- Sie übernehmen in enger und vertrauensvoller Zusammenarbeit mit der Einrichtungsleitung die Organisation und Durchführung von Beratungsterminen in der Einrichtung.
- Ihre Beratungshaltung ist selbstreflektierend, verantwortungsbewusst und respektvoll. Die Dokumentation der Beratungsprozesse und der Willensäußerungen sowie die Weitergabe der Informationen an die Teams der Pflege und Betreuung erledigen Sie gewissenhaft und zuverlässig.
- Dank Ihrer kooperativen und empathischen Art fällt es Ihnen leicht, die Mitarbeitenden für die verantwortungsvolle Sicherung der Umsetzung von Willensäußerungen zu sensibilisieren.
- Sie sind kommunikativ und haben Freude an der strukturellen Vernetzung und Zusammenarbeit mit regionalen Leistungserbringern der gesundheitlichen Versorgungsplanung wie z.B. Ärzten, Rettungs- und Hospizdiensten sowie anderen Institutionen.
- abgeschlossene Berufsausbildung als Pflegefachkraft oder einschlägigen Studienabschluss im Gesundheitsbereich
- dreijährige Berufserfahrung innerhalb der letzten acht Jahre in vollstationären oder ambulanten Pflegeeinrichtungen oder im Hospiz
- Weiterbildung zur/ zum Berater*in der gesundheitlichen Versorgungsplanung für die letzte Lebensphase nach § 132g SGB V oder die Bereitschaft, diese zu absolvieren
- soziale Kompetenz und Einfühlungsvermögen
Keine bestimmte Konfession notwendig
Wir bieten- Wir bieten Ihnen einen sicheren und unbefristeten Arbeitsplatz mit einer 50% Stelle nach AVR DWBO.
- Wir zahlen einen monatlichen Kinderzuschlag.
- Sie erhalten eine betriebliche Zusatzrente (EZVK) durch den Arbeitgeber.
- Ein 13. Monatsgehalt wird anteilig im November ausgezahlt.
- Ein herzliches, humorvolles und solidarisches Miteinander durch gelebte Unternehmenskultur, jährliche Mitarbeitendenfeste und Weihnachtsfeiern erwartet Sie.
- Anhang 1