Die Kaiser-Wilhelm-Gedächtnis-Kirchengemeinde in Charlottenburg-Wilmersdorf sucht zum nächstmöglichen Zeitpunkt einen/eine
Kirchwart/Kirchwartin (m/w/d)
in Vollzeit (Schichtdienst) und unbefristet. Die Vergütung erfolgt nach Tarifvertrag TV-EKBO.
Im Herzen Berlins ist die Kaiser-Wilhelm-Gedächtnis-Kirche als Mahnmal und Symbol für ein friedliches und weltoffenes Europa der meistbesuchte kirchliche Ort unserer Stadt. Vielfältige Gottesdienste und zahlreiche anlassbezogene Veranstaltungen sowie ein herausragendes kirchenmusikalisches Angebot prägen unsere Kirche. Die Kirche wird täglich von bis zu zweitausend Menschen besucht.
Für unsere Citykirche - an jedem Tag der Woche für mehr als acht Stunden geöffnet - brauchen wir ein kleines Team kommunikativer und technisch/handwerklich qualifizierter Menschen: Das gesamte Kirchenensemble auf dem Breitscheidplatz ist der Arbeitsplatz unserer Kirchwarte.
Aufgabenbeschreibung
· Technische Vorbereitung von Gottesdiensten, Konzerten und Veranstaltungen
· Sicherung und Überwachung des Kirchraumes auch über eine Videoanlage
· kleinere Reparaturarbeiten
· regelmäßige Reinigungsarbeiten
· Kontrollgänge und Schließdienste auf dem gesamten Kirchengelände
· Arbeit im Schichtdienst (8 bis 20 Uhr) in kollegial abgestimmtem Rhythmus, auch an Sonn- und Feiertagen mit angemessenem Freizeitausgleich
Voraussetzungen· Ausbildung in einem handwerklichen oder technischen Beruf
· Kommunikative Kompetenz im Umgang mit Besucherinnen und Besuchern auch in Konfliktsituationen
· Englische und/oder weitere Sprachkenntnisse
· Kenntnisse in und sicherer Umgang mit Microsoft Office
· Bereitschaft, sich in spezifische Computerprogramme einzuarbeiten
· Mitgliedschaft in einer christlichen Kirche der ACK bzw. Identifikation mit ihren Werten
Wenn es für diese Stelle Voraussetzungen zur Religions- und Konfessionszugehörigkeit geben sollte, finden Sie Angaben dazu in der Stellenanzeige.
Wir bieten· eine Vergütung nach Tarifvertrag TV-EKBO
· Jahressonderzahlung, ggf. Kinderzuschlag
· Mitarbeiterrabatte bei namhaften Firmen
- Anhang 1