Sind Sie eine offene und kommunikative Person, der die Kinder am Herzen liegen? Zudem schätzen Sie eine vielseitige und eigenverantwortliche Arbeit mit weitem Gestaltungsraum? Dann sollten wir uns kennenlernen.
Aufgabenbeschreibung
- vielseitige Arbeit mit Kindern und Familien in der Region Senftenberg
- Auseinandersetzen mit Lebens- und Glaubensfragen von Kindern
- Fortführung und Weiterentwicklung von Christenlehre, Projekten und Rüsten/Freizeiten
- Mitwirken an Familiengottesdiensten und Festen im Kirchenjahr
- Aufbau neuer Angebote für Kinder und Familien
- Vernetzung von Mitarbeitenden, Kirchengemeinden und kommunalen Einrichtungen.
Voraussetzungen
- Offenheit und Kommunikationsfreude
- Fähigkeit, Kinder für Glaubensthemen zu begeistern
- selbstverantwortliches und selbstorganisiertes Arbeiten, ausgeprägtes Teamdenken
- abgeschlossene Ausbildung als Gemeindepädagogin oder Gemeindepädagoge bzw. Diakonin oder Diakon (FS/FH) oder ein vergleichbarer Abschluss
- bei einem fehlenden theologischen bzw. pädagogischen Abschluss, die Bereitschaft, die Anstellungsvoraussetzungen über berufsbegleitende Qualifikationen zu erwerben
- Führerschein B mit eigenem PKW
- Mitgliedschaft in der evangelischen Kirche oder einer Mitgliedskirche der ACK
Mitglied in einer zur Arbeitsgemeinschaft christlicher Kirchen gehörenden Kirche (www.oekumene-ack.de)
Wir bieten- Vollzeitstelle mit Möglichkeit zur flexiblen Arbeitszeitgestaltung
- Möglichkeit, die Arbeit im Team der sich gründenden Regionalkirchengemeinde mitzugestalten
- Fachberatung, Möglichkeiten zur Weiterbildung, Dienstbesprechungen und Konvente
- Leben und Arbeiten im Herzen des Senftenberger Seenlands mit allen Vorteilen einer Kreisstadt (Grundschulen, weiterführende Schulen, Musikschule, Krankenhaus sowie eine sehr gute Verkehrsanbindung durch Bahn und Autobahn in einer landschaftlich einmaligen Region)
- Hilfe bei der Wohnungssuche
- Der Stellenumfang beträgt 100 % Regelarbeitszeit.
- Die Stelle ist unbefristet.
- Die Vergütung und Zusatzversorgung erfolgt nach TV-EKBO.
- Zur Einstellung ist die Vorlage eines erweiterten Führungszeugnisses erforderlich.
- Anhang 1