in Köln
in Teilzeit (max. 20 Std/ Woche)
Vergütung: E 9a (TVöD Bund)
Referenzcode: P/2130/2024/86/99
Bewerbungsfrist: 17.01.2024
Die Generalzolldirektion ist eine Bundesoberbehörde im Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Finanzen mit Hauptsitz in Bonn und weiteren Dienstsitzen u.a. In Hamburg, Potsdam, Köln, Neustadt/Weinstraße, Nürnberg, Dresden und Münster.
Die Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen (Financial Intelligence Unit (FIU)) ist bei der Generalzolldirektion als Direktion X mit zwei Abteilungen eingerichtet. Ihre Aufgabe als administrativ ausgerichtete, nationale Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen ist die Entgegennahme und Analyse von Geldwäscheverdachtsmeldungen und sonstiger Informationen nach dem Geldwäschegesetz, um hieraus relevante Sachverhalte an die zuständigen Strafverfolgungsbehörden oder andere Partner zu übermitteln.
Zur Verhinderung und Bekämpfung der Geldwäsche und der Terrorismusfinanzierung kann die FIU auch sogenannte Sofortmaßnahmen zur Sicherung von Vermögenswerten anordnen und zur Sachverhaltsaufklärung, insbesondere von anderen öffentlichen Stellen, erforderliche Informationen einholen. Sie arbeitet national mit Strafverfolgungs-, Finanz- und Verwaltungsbehörden eng zusammen und international insbesondere mit über 170 ausländischen FIUs. Die sogenannten Verpflichteten, denen die Erstattung von Geldwäscheverdachtsmeldungen obliegt, sensibilisiert die FIU zu jeweiligen Auffälligkeiten und fördert den Austausch von Informationen unter anderem durch Public Private Partnerships, worin sowohl der Finanz- als auch der Nichtfinanzsektor vertreten sind.
Weitere Einzelheiten zu den Aufgaben der FIU enthält die Webseite
http://fiu.bund.de
.Als Einheit des Bundesamtes zur Bekämpfung von Finanzkriminalität soll die FIU zukünftig Teil einer Bundesbehörde mit einem geplanten Personalbedarf von insgesamt ca. 1700 Beschäftigten werden. Neben der FIU sollen das Ermittlungszentrum Geldwäsche, die Zentralstelle für Sanktionsdurchsetzung sowie eine neue Zentralstelle für Geldwäscheaufsicht dem BBF angehören. Aufgabe dieser Behörde soll sein, alle wichtigen Kräfte zur Bekämpfung der Finanzkriminalität in Deutschland unter einem Dach zu bündeln.